Aus der Satzung der Pfarrgemeinderäte
im Erzbistum Freiburg

In der Pfarrgemeinde ist die Kirche in einem überschaubaren Lebensraum erfahrbar. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben wählt die Gemeinde einen Pfarrgemeinderat.

Der Pfarrgemeinderat ist das …Organ der Mitwirkung bei der Erfüllung des Heils– und Weltauftrages der Kirche auf der Ebene der Pfarrgemeinde. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates nehmen diese Aufgabe aufgrund ihrer in Taufe und Firmung gegebenen Sendung wahr. Zusammen mit dem Pfarrer … gestaltet der PGR das Leben der Pfarrgemeinde mit, trägt Sorge für die Glieder der Gemeinde, entdeckt und fördert deren Charismen und bringt die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder der Gemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck.

Die Arbeit des PGR soll von gegenseitigem Vertrauen getragen sein. Sie setzt Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit voraus. Die Mitglieder des PGR sollen sich um Gemeinschaft im Glauben und um religiöser Bildung bemühen. …
Aufgabe des PGR ist es, gemeinsam mit dem Pfarrer in den Angelegenheiten, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend und beschließend mitzuwirken. …

Der Pfarrgemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Er greift die Weisungen und Anregungen des Erzbischofs auf und unterstützt den Pfarrer in seinem Amt.

2. Er weckt und stärkt das Bewußtsein der gemeinsamen Verantwortung für die Pfarrgemeinde und für die Welt von heute.

3. Er trägt Sorge für ein gutes Zusammenleben aller Menschen in der Gemeinde im Geiste Jesu Christi

4. Er bemüht sich, Glieder der Gemeinde für Dienste in der Glaubensunterweisung zu gewinnen und kümmert sich um deren Befähigung.

5. Er trägt Mitverantwortung für die Feier der Gottesdienste und fördert die verschiedenen liturgischen Dienste

6. Er setzt sich ein für diakonisches Handeln und Solidarität mit notleidenden Menschen.

7. Er fördert das Verantwortungsbewußtsein für weltkirchliche Aufgaben sowie für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung

8. Er beobachtet die gesellschaftlichen Entwicklungen und Probleme des Alltages im Umfeld der Gemeinde und leitet sachgerechte Maßnahmen ein.

9. Er fördert die katholischen Organisationen, Einrichtungen und freien Initiativen und koordiniert deren Arbeit im Dialog mit ihnen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit.

10. Er nimmt sich der besonderen Anliegen der ausländischen Mitchristen an und fördert deren Beheimatung in der Pfarrgemeinde.

11. Er sucht Kontakt zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen.

12. Er pflegt, fördert und vertieft die ökumenische Zusammenarbeit.

13. Er nimmt die ihm nach der Kirchensteuerordnung der Erzdiözese Freiburg übertragenen Aufgaben wahr und stellt pastorale Leitlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde auf.

14. Er berichtet anläßlich der Visitation der Pfarrgemeinde über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde; er hat das Recht, vor Besetzung der Pfarrstelle… dem Erzb. Ordinariat seine Vorstellungen mitzuteilen.

15. Er gibt Anregungen und Vorschläge an den Dekanatsrat und den Diözesanrat der Katholiken und greift deren Anliegen auf.